Vor dem Finanzamt zählt, was Sie am konkreten Objekt festgestellt und belegt haben – nicht der Verweis auf Modellwerte. ImmIQ dokumentiert Ortstermin, Modernisierungen und Zustand per Foto und Sprache und schreibt daraus den Entwurf in Ihrer eigenen Gutachtenvorlage.
Ein Restnutzungsdauergutachten muss vor Finanzamt und Finanzgericht bestehen – und sich gleichzeitig zu Preisen rechnen, die Online-Pauschalanbieter vorgeben.
Der BFH verlangt eine Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten des Objekts. Das FG Münster neigt dazu, eine Besichtigung durch den Sachverständigen selbst vorauszusetzen. Wo Ortstermin und Ist-Zustand nicht dokumentiert sind, setzt die Kritik an.
Online-Anbieter verkaufen RND-Gutachten zum Festpreis und die Besichtigung als Aufpreis. Wer sorgfältig vor Ort aufnimmt, kann sich keine stundenlange Nachbereitung am Schreibtisch leisten.
Baujahre einzelner Bauteile, Rechnungen, Angaben des Eigentümers – verteilt über Fotos, Notizen und E-Mails. Und im Einspruch fragt das Finanzamt oft erst Jahre später nach.
Seit 2021 haben Gerichte, Finanzverwaltung und Gesetzgeber die Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) mehrfach verschoben. Entscheidend ist, wer etwas gesagt hat: Ein BFH-Urteil wirkt anders als eine Verwaltungsanweisung, ein Gesetzentwurf anders als ein beschlossenes Gesetz.
Ein Bausubstanzgutachten ist nicht Voraussetzung. Der Steuerpflichtige kann sich jeder Methode bedienen, die im Einzelfall die Nutzungsdauer plausibel macht.
Gutachter sollten öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein; ein bloßer Verweis auf die Modelle der ImmoWertV sollte nicht genügen.
Zulässig ist jede sachverständige Methode, auch die Ermittlung nach ImmoWertV. Ein schlichter Verweis auf Modellwerte reicht jedoch nicht: Der Gutachter muss sich mit den individuellen Gegebenheiten des Objekts auseinandersetzen.
Das Gutachten beruhte zunächst nur auf Unterlagen des Eigentümers; der Ortstermin wurde nachgeholt. Der Senat neigt dazu, eine Inaugenscheinnahme vor Ort zu verlangen, „da ein Gutachten nur dann ordnungsgemäß ist, wenn die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen vom Sachverständigen hinreichend erhoben und dokumentiert worden sind“.
Der Entwurf wollte nur noch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach persönlicher Vorortbesichtigung zulassen. Das BMF strich die Regelung am 08.11.2025; der Bundesrat beschloss die Verordnung am 19.12.2025 ohne sie.
Die Verwaltung gibt ihre eigenen Zusatzanforderungen auf, weil sie der BFH-Rechtsprechung widersprachen. Es gelten der Gesetzeswortlaut und die höchstrichterliche Rechtsprechung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14.08.2026) ändert § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vom 25.09.2026 vor, die Worte „im Zeitpunkt seiner Fertigstellung“ einzufügen – die kürzere Nutzungsdauer gälte dann nur noch für Gebäude, die von vornherein kurzlebig angelegt sind. Begründet wird das unter anderem mit „Internetgutachten“. Für die Kaufpreisaufteilung (neuer § 6f EStG-E) sieht schon der Regierungsentwurf ein Gutachten „nach persönlicher Vorortbesichtigung“ durch öbuv- oder zertifizierte Sachverständige vor.
Zusammenfassung zur Orientierung, Stand 02.10.2026 – keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: BFH IX R 14/23 · FG Münster 14 K 654/23 E · BR-Drs. 447/26 · BR-Drs. 447/26 (Beschluss)
Der typische Ablauf mit Kamera, Diktiergerät und Notizblock – und derselbe Ortstermin mit ImmIQ.
Sie stehen vor dem Bauteil, fotografieren und sprechen Ihre Feststellung ein – so, wie Sie sie ohnehin diktieren würden. ImmIQ legt daraus eine Feststellung mit Faktendaten an.
Dacheindeckung Tonziegel, nach Material und Verwitterung vermutlich aus der Bauzeit. Mehrere Ziegel verschoben, Lattung teilweise sichtbar. Eine Dachdämmung ist von außen nicht erkennbar.
Schnellerfassung, Felder per Sprache, Quellenverweis pro Fakt und automatische Nummerierung sind heute in ImmIQ verfügbar. Die RND-spezifischen Felder (rechts) bringt der neue Berichtstyp – beispielhafte Darstellung.
Die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen müssen „vom Sachverständigen hinreichend erhoben und dokumentiert“ sein, schreibt das FG Münster. ImmIQ hält genau das fest – während Sie begehen, nicht hinterher.
Für die Beurteilung zählt nicht, in welcher Reihenfolge Sie fotografiert haben, sondern was Sie je Modernisierungselement festgestellt haben. Der Berichtstyp Restnutzungsdauergutachten gliedert die Aufnahme deshalb entlang der Elemente aus Anlage 2 ImmoWertV. Schon heute legt MagicTemplate die Projektstruktur mit Räumen, Gewerken und Checklisten automatisch an.
Beispielhafte Objektaufnahme. ImmIQ vergibt keine Modernisierungspunkte und berechnet keine Restnutzungsdauer – die Einordnung nehmen Sie in Ihrer Bewertung vor.
„Heizung neu: ja/nein“ reicht für ein Restnutzungsdauergutachten selten. In der Praxis treffen Sie auf:
In ImmIQ legen Sie dafür getrennte Feststellungen an – jede mit eigener Lage, eigener Beschreibung und den passenden Fotos. Landet ein Foto in der falschen Feststellung, verschieben Sie es mit einem Griff. So bleibt im Gutachten nachvollziehbar, welcher Teil wann erneuert wurde und welcher nicht.
Ein Foto allein sagt im Gutachten wenig. Aussagekraft bekommt es durch seinen Kontext – und den hält ImmIQ zusammen, statt ihn Ihrem Gedächtnis zu überlassen.
Beim Schreiben öffnen Sie die Feststellung – nicht die Galerie. Die passenden Fotos liegen bereits dort.
Die Zuordnung entsteht vor Ort, nicht Tage später. Und ein falsch einsortiertes Bild verschieben Sie in die richtige Feststellung.
Feststellungen, Bilder oder Ordner blenden Sie für den Bericht aus, ohne sie zu löschen. Erkannte Kfz-Kennzeichen macht ImmIQ auf Wunsch automatisch unkenntlich.
Die Qualitätssicherung prüft Ihre Aufnahme KI-gestützt auf Vollständigkeit und Plausibilität und weist auf fehlende Angaben hin – bevor Sie mit dem Gutachten beginnen, nicht mittendrin. Jede Feststellung hat zudem einen eigenen Status, sodass offene Punkte nicht untergehen.

Sachverständige haben eigene Word-Vorlagen, eigene Formulierungen, eigene Gliederungen, eine eigene Bewertungslogik und ein eigenes Corporate Design. ImmIQ ersetzt nichts davon: Sie laden Ihre Word-Vorlage hoch, ImmIQ befüllt sie mit Ihren Feststellungen. Der Entwurf entsteht aus den Faktendaten dieses einen Objekts – nicht aus austauschbaren Textbausteinen.

ImmIQ muss Ihre bestehende Bewertungssoftware nicht ersetzen. Wenn Sie bereits mit einer etablierten Lösung arbeiten, übernimmt ImmIQ den Teil davor: die strukturierte Objektaufnahme und die Aufbereitung der tatsächlichen Feststellungen vom Ortstermin.
Sie arbeiten mit Word, Excel oder einer Bewertungssoftware?Genau diese Kombinationen wollen wir im Pre-Release mit echten RND-Gutachten testen.
Für den Pre-Release vormerken arrow_forwardEin Restnutzungsdauergutachten ist eine sachverständige Beurteilung. Genau die soll im Gutachten erkennbar bleiben – ImmIQ nimmt Ihnen die Dokumentations- und Schreibarbeit ab, nicht das Urteil.
Gegen den Vorwurf des „Internetgutachtens“ hilft keine Software – sondern ein Sachverständiger, der vor Ort war. ImmIQ sorgt dafür, dass Sie das belegen können: Jede Aussage im Entwurf lässt sich auf Ihren Termin, Ihr Diktat und Ihr Foto zurückführen.
ImmIQ ist für Vor-Ort-Dokumentation und Berichtserstellung im produktiven Einsatz, mit Berichtstypen für unterschiedliche Gutachten und Berichte. Neu ist der Berichtstyp Restnutzungsdauergutachten. Den gestalten wir mit Sachverständigen, die regelmäßig RND-Gutachten erstellen und ihn an echten Objekten testen wollen.
Sie arbeiten mit dem Berichtstyp, bevor er allgemein verfügbar ist.
Wir testen mit Ihrer echten Gutachtenvorlage – anonymisiert, wenn Sie möchten.
Ihre Rückmeldungen gehen direkt an das Produktteam.
Was zuerst gebaut wird, richtet sich nach dem, was in der Praxis Zeit kostet.
Dann würden wir ImmIQ gerne mit Ihrem echten Arbeitsablauf testen.
Wir melden uns, sobald wir die ersten Sachverständigen für den Pre-Release aufnehmen.
Wenn Sie möchten, können Sie uns schon jetzt eine anonymisierte Gutachtenvorlage zeigen. Genau solche echten Arbeitsabläufe nutzen wir, um den Berichtstyp gemeinsam mit Sachverständigen zu entwickeln.
Ein Termin ist keine Voraussetzung für den Pre-Release.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an team@immiq.de – oder merken Sie sich direkt für den Pre-Release vor.