Neuer Berichtstyp: Restnutzungs­dauer­gutachten Pre-Release

Restnutzungsdauer beginnt am Gebäude. Nicht im Rechner.

Vor dem Finanzamt zählt, was Sie am konkreten Objekt festgestellt und belegt haben – nicht der Verweis auf Modellwerte. ImmIQ dokumentiert Ortstermin, Modernisierungen und Zustand per Foto und Sprache und schreibt daraus den Entwurf in Ihrer eigenen Gutachtenvorlage.

checkUnverbindlich checkSpeziell für Sachverständige checkWir informieren Sie zum Start
ImmIQ-Schnellerfassung beim Ortstermin: Foto eines Risses im Außenputz neben einem Fenster, Sprachaufnahme läuft
event_available
Ortstermin 29.09.2026
Datum, Teilnehmer, Wetter erfasst
fact_check
Außenwand · F-12
Foto + Diktat direkt zur Feststellung

Angreifbar darf es nicht sein. Unwirtschaftlich auch nicht.

Ein Restnutzungs­dauer­gutachten muss vor Finanzamt und Finanzgericht bestehen – und sich gleichzeitig zu Preisen rechnen, die Online-Pauschalanbieter vorgeben.

gavel
Angreifbarkeit
Das Finanzamt prüft, worauf Ihr Gutachten beruht

Der BFH verlangt eine Auseinandersetzung mit den individuellen Gegebenheiten des Objekts. Das FG Münster neigt dazu, eine Besichtigung durch den Sachverständigen selbst vorauszusetzen. Wo Ortstermin und Ist-Zustand nicht dokumentiert sind, setzt die Kritik an.

schedule
Aufwand vs. Honorar
Pauschalpreise, aber echte Ortstermine

Online-Anbieter verkaufen RND-Gutachten zum Festpreis und die Besichtigung als Aufpreis. Wer sorgfältig vor Ort aufnimmt, kann sich keine stundenlange Nachbereitung am Schreibtisch leisten.

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Belege & Rückfragen
Jede Modernisierungsangabe muss sich belegen lassen

Baujahre einzelner Bauteile, Rechnungen, Angaben des Eigentümers – verteilt über Fotos, Notizen und E-Mails. Und im Einspruch fragt das Finanzamt oft erst Jahre später nach.

Was gilt – und was nur vorgeschlagen ist.

Seit 2021 haben Gerichte, Finanzverwaltung und Gesetzgeber die Anforderungen an den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) mehrfach verschoben. Entscheidend ist, wer etwas gesagt hat: Ein BFH-Urteil wirkt anders als eine Verwaltungsanweisung, ein Gesetzentwurf anders als ein beschlossenes Gesetz.

Rechtsprechung Verwaltung Entwurf / Vorschlag
  1. 28.07.2021
    RechtsprechungBFH, Urteil IX R 25/19
    Jede geeignete Darlegungsmethode ist zulässig

    Ein Bausubstanzgutachten ist nicht Voraussetzung. Der Steuerpflichtige kann sich jeder Methode bedienen, die im Einzelfall die Nutzungsdauer plausibel macht.

    Verbindlichkeit: höchstrichterlich; bindet unmittelbar nur den entschiedenen Fall, prägt aber die Rechtsprechung der Finanzgerichte.
  2. 22.02.2023
    VerwaltungBMF-Schreibenaufgehoben
    Strenge Formvorgaben für Gutachten

    Gutachter sollten öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sein; ein bloßer Verweis auf die Modelle der ImmoWertV sollte nicht genügen.

    Verbindlichkeit: Verwaltungsanweisung – band nur die Finanzämter, nie die Gerichte. Seit 01.12.2025 aufgehoben.
  3. 23.01.2024
    RechtsprechungBFH, Urteil IX R 14/23
    Methodenfreiheit – aber objektbezogen

    Zulässig ist jede sachverständige Methode, auch die Ermittlung nach ImmoWertV. Ein schlichter Verweis auf Modellwerte reicht jedoch nicht: Der Gutachter muss sich mit den individuellen Gegebenheiten des Objekts auseinandersetzen.

    Verbindlichkeit: höchstrichterlich; aktuell der zentrale Maßstab.
  4. 02.04.2025
    RechtsprechungFG Münster, Urteil 14 K 654/23 E
    Ortstermin: Das Gericht „neigt“ zur Pflicht

    Das Gutachten beruhte zunächst nur auf Unterlagen des Eigentümers; der Ortstermin wurde nachgeholt. Der Senat neigt dazu, eine Inaugenscheinnahme vor Ort zu verlangen, „da ein Gutachten nur dann ordnungsgemäß ist, wenn die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen vom Sachverständigen hinreichend erhoben und dokumentiert worden sind“.

    Verbindlichkeit: erstinstanzliches Finanzgericht, Einzelfall – die Frage blieb ausdrücklich offen. Zeigt aber, worauf Finanzämter achten.
  5. Aug.–Dez. 2025
    EntwurfReferentenentwurf zur Änderung der EStDV (§ 11c)gestrichen
    Pflicht zu Vorortbesichtigung und öbuv-Gutachter – nicht umgesetzt

    Der Entwurf wollte nur noch Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger nach persönlicher Vorortbesichtigung zulassen. Das BMF strich die Regelung am 08.11.2025; der Bundesrat beschloss die Verordnung am 19.12.2025 ohne sie.

    Verbindlichkeit: keine – ein Referentenentwurf ist ein Arbeitspapier des Ministeriums.
  6. 01.12.2025
    VerwaltungBMF hebt Schreiben von 2023 auf
    Maßgeblich sind wieder Gesetz und BFH

    Die Verwaltung gibt ihre eigenen Zusatzanforderungen auf, weil sie der BFH-Rechtsprechung widersprachen. Es gelten der Gesetzeswortlaut und die höchstrichterliche Rechtsprechung.

    Verbindlichkeit: bindet die Finanzämter; heute geltender Verwaltungsstand.
  7. 14.08. / 25.09.2026
    VorschlagJahressteuergesetz 2026 · BR-Drs. 447/26 und 447/26 (Beschluss)offen
    Bundesrat will die kürzere Nutzungsdauer stark einschränken

    Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (14.08.2026) ändert § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme vom 25.09.2026 vor, die Worte „im Zeitpunkt seiner Fertigstellung“ einzufügen – die kürzere Nutzungsdauer gälte dann nur noch für Gebäude, die von vornherein kurzlebig angelegt sind. Begründet wird das unter anderem mit „Internetgutachten“. Für die Kaufpreisaufteilung (neuer § 6f EStG-E) sieht schon der Regierungsentwurf ein Gutachten „nach persönlicher Vorortbesichtigung“ durch öbuv- oder zertifizierte Sachverständige vor.

    Verbindlichkeit: keine. Eine Stellungnahme im ersten Durchgang ist ein Änderungswunsch. Ob er kommt, entscheidet der Bundestag.
Wo das Jahressteuergesetz 2026 im Verfahren steht
  1. Gesetzentwurf der Bundesregierung14.08.2026
  2. Bundesrat, 1. Durchgang: Stellungnahme25.09.2026 · hier liegt der RND-Vorschlag
  3. Gegenäußerung der Bundesregierungsteht aus
  4. Bundestag: Beratung, Finanzausschuss, Beschlussentscheidet über den Vorschlag
  5. Bundesrat, 2. Durchgang: Zustimmungzustimmungsbedürftiges Gesetz
  6. Ausfertigung & Verkündungerst dann geltendes Recht
lightbulbEinordnung für Ihre Gutachten
Heute nutzbar. Nach geltendem Recht kann ein Gutachten die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer weiterhin belegen. Formvorgaben der Verwaltung gibt es seit Dezember 2025 nicht mehr.
Objektbezogen schlägt Modell. Jede Modernisierungs- und Zustandsaussage sollte auf das konkrete Gebäude zurückführbar sein – mit Foto, Ihrer Feststellung und gegebenenfalls Unterlagen.
Ortstermin belegen. Auch ohne gesetzliche Pflicht ist eine dokumentierte persönliche Besichtigung der stärkste Schutz gegen den Vorwurf eines Schreibtischgutachtens.
Gesetzgebung beobachten. Übernimmt der Bundestag den Bundesratsvorschlag, ändert sich der Anwendungsbereich grundlegend. Bis zur Verkündung bleibt es ein Vorschlag.

Zusammenfassung zur Orientierung, Stand 02.10.2026 – keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: BFH IX R 14/23 · FG Münster 14 K 654/23 E · BR-Drs. 447/26 · BR-Drs. 447/26 (Beschluss)

Der Ortstermin bleibt gleich. Was danach kommt, nicht.

Der typische Ablauf mit Kamera, Diktiergerät und Notizblock – und derselbe Ortstermin mit ImmIQ.

Heute
9 Schritte
  1. Gebäude begehenvor Ort
  2. Fotos aufnehmenvor Ort
  3. Diktieren / Notizen machenvor Ort
  4. Fotos später sortierenBüro
  5. Diktate übertragenBüro
  6. Modernisierungen zusammensuchenBüro
  7. Text formulierenBüro
  8. Bilder zuordnenBüro
  9. Gutachten fertigstellenBüro
scheduleSechs der neun Schritte passieren nach dem Termin – aus dem Gedächtnis, aus dem Diktat, aus der Fotogalerie.
Mit ImmIQ
6 Schritte
  1. Gebäude begehen – Termin wird protokolliertvor Ort
  2. Schnellerfassung: fotografieren und diktieren in einem Rutschvor Ort
  3. Feststellungen und Faktendaten entstehen, fortlaufend nummeriertImmIQ
  4. Qualitätssicherung: Vollständigkeit prüfenImmIQ
  5. Bericht im Berichtstyp RND generieren – Word & PDFImmIQ
  6. Sachverständiger prüft, bewertet und finalisiertSie
task_altSortieren, Abtippen und Zuordnen entfallen. Nach dem Termin prüfen Sie einen Entwurf – statt ihn erst zusammenzusetzen.

Sehen. Sprechen. Weitergehen.

Sie stehen vor dem Bauteil, fotografieren und sprechen Ihre Feststellung ein – so, wie Sie sie ohnehin diktieren würden. ImmIQ legt daraus eine Feststellung mit Faktendaten an.

ImmIQ-Schnellerfassung auf dem Dach: Foto verschobener Tonziegel mit sichtbarer Lattung, Sprachaufnahme läuft
Echter App-Screen: Schnellerfassung am Dach, Termin 29.09.2026
Dacheindeckung Tonziegel, nach Material und Verwitterung vermutlich aus der Bauzeit. Mehrere Ziegel verschoben, Lattung teilweise sichtbar. Eine Dachdämmung ist von außen nicht erkennbar.
auto_awesomeFeststellung F-07 · Faktendaten
Modernisierungs­element
Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung
Ausführung
Tonziegel
Modernisierung
keine erkennbar – vermutlich ursprünglicher Bestand
Zustand
mehrere Ziegel verschoben, Lattung teilweise sichtbar
Dämmung
von außen nicht erkennbar
Beleg
photo_library3 Fotos micDiktat event29.09.2026
info
ImmIQ bestimmt nicht, wie alt die Eindeckung ist. Es übernimmt Ihre sachverständige Einschätzung – einschließlich Ihres „vermutlich“ –, ordnet sie dem Modernisierungselement zu und verknüpft sie mit Foto, Diktat und Termin. Die Feststellung und die spätere Punktvergabe treffen Sie.

Schnellerfassung, Felder per Sprache, Quellenverweis pro Fakt und automatische Nummerierung sind heute in ImmIQ verfügbar. Die RND-spezifischen Felder (rechts) bringt der neue Berichtstyp – beispielhafte Darstellung.

Ein Ortstermin, der sich belegen lässt.

Die tatsächlichen Begutachtungsgrundlagen müssen „vom Sachverständigen hinreichend erhoben und dokumentiert“ sein, schreibt das FG Münster. ImmIQ hält genau das fest – während Sie begehen, nicht hinterher.

event_available
Termin automatisch protokolliert
Datum, Teilnehmer, Wetter und Geodaten der Ortsbesichtigung werden erfasst – ohne manuelles Protokoll.
schedule
Jede Feststellung mit Zeitstempel
Jede Feststellung trägt Datum und Uhrzeit; Fotos und Diktat hängen direkt daran.
satellite_alt
Objektdaten zur Adresse
Luftbild, Flächen, Höhen, Geschosse und Dachform direkt abrufbar – mit Anbindung an BORIS-D und Geoportal.
straighten
Flächen vor Ort messen
Wohn- und Nutzflächenberechnung mit unterstützten Laser-Messgeräten.
ImmIQ auf dem Tablet: Objektdaten mit Luftbild, Wohn- und Grundfläche, Höhen, Dachform und Volumen
Echter App-Screen: Objektdaten mit Luftbild, Flächen, Höhen und Dach

Element für Element statt Foto für Foto.

Für die Beurteilung zählt nicht, in welcher Reihenfolge Sie fotografiert haben, sondern was Sie je Modernisierungselement festgestellt haben. Der Berichtstyp Restnutzungs­dauer­gutachten gliedert die Aufnahme deshalb entlang der Elemente aus Anlage 2 ImmoWertV. Schon heute legt MagicTemplate die Projektstruktur mit Räumen, Gewerken und Checklisten automatisch an.

apartmentBeispielobjekt: Wohnhaus mit Gewerbeeinheit, Baujahr ca. 1964, 4 Wohneinheiten
roofing
Dach inkl. Wärmedämmung
keine Erneuerung erkennbar
ursprünglichphoto_camera4
window
Fenster und Außentüren
überwiegend ca. 1995
teilweisephoto_camera8
electrical_services
Leitungssysteme
Wasser 2011, Elektro teilweise
teilweisephoto_camera5
local_fire_department
Heizungsanlage
2011, lt. Rechnung
modernisiertphoto_camera3
domain
Wärmedämmung Außenwände
keine nachträgliche Dämmung erkennbar
ursprünglichphoto_camera6
shower
Bäder
unterschiedliche Stände je Wohnung
gemischtphoto_camera9
stairs
Innenausbau
Bodenbeläge teilweise erneuert
teilweisephoto_camera4
dashboard
Grundrissgestaltung
unverändert
ursprünglichphoto_camera2
photo_libraryEine Fotodokumentations-App zeigt Ihnen 41 Bilder in Aufnahmereihenfolge.
view_moduleImmIQ zeigt Ihnen acht Modernisierungselemente – jeweils mit Feststellung und Beleg.

Beispielhafte Objektaufnahme. ImmIQ vergibt keine Modernisierungspunkte und berechnet keine Restnutzungsdauer – die Einordnung nehmen Sie in Ihrer Bewertung vor.

Teilweise modernisiert ist kein Ja oder Nein.

„Heizung neu: ja/nein“ reicht für ein Restnutzungs­dauer­gutachten selten. In der Praxis treffen Sie auf:

windowteilweise erneuerte Fenster
meeting_roomeinzelne modernisierte Wohnungen
date_rangeunterschiedliche Sanierungsjahre
plumbingLeitungen nur abschnittsweise erneuert
bathtubneues Bad bei alter Elektroinstallation
layersMischzustände verschiedener Bauteile

In ImmIQ legen Sie dafür getrennte Feststellungen an – jede mit eigener Lage, eigener Beschreibung und den passenden Fotos. Landet ein Foto in der falschen Feststellung, verschieben Sie es mit einem Griff. So bleibt im Gutachten nachvollziehbar, welcher Teil wann erneuert wurde und welcher nicht.

windowFenster und Außentüren
2 Feststellungen
Wohnungen 1–4
Kunststoff, zweifach verglast · vermutlich Mitte 1990er
photo_cameraFotos 24–29
Treppenhaus
Holz, einfach verglast · ursprünglicher Bestand
photo_cameraFotos 30–31
showerBäder
3 Feststellungen
Wohnungen 1 + 3
2019 modernisiert (lt. Eigentümer, Rechnung liegt vor)
photo_cameraFotos 41–44
Wohnung 2, Erdgeschoss
Badezimmer aus 1964, ursprünglicher Bestand
photo_cameraFotos 45–47
Wohnung 4
Bad ca. 2008 erneuert, Elektroinstallation ursprünglich
photo_cameraFotos 48–49

Nicht 80 Fotos. 80 zugeordnete Belege.

Ein Foto allein sagt im Gutachten wenig. Aussagekraft bekommt es durch seinen Kontext – und den hält ImmIQ zusammen, statt ihn Ihrem Gedächtnis zu überlassen.

ImmIQ auf dem Tablet: Feststellung im Bad im Erdgeschoss mit Status, Foto, Sprachaufnahme und Faktendaten wie Feststellungs-Nummer und Lage
Echter App-Screen: Feststellungen im Bad, darunter „Badezimmer aus 1964“
  • tag
    Feststellungs-Nr.F-03 – automatisch fortlaufend nummeriert
  • account_tree
    LageProjekt › Gebäude › Erdgeschoss › Bad
  • photo_camera
    Bilderdirekt an der Feststellung
  • mic
    AudioDiktat vom Termin, transkribiert
  • event
    Zeitpunkt29.09.2026 · 12:23
  • flag
    Status„Neu – angelegt mit Schnellerfassung“
manage_search
Weniger suchen

Beim Schreiben öffnen Sie die Feststellung – nicht die Galerie. Die passenden Fotos liegen bereits dort.

drive_file_move
Richtig zuordnen

Die Zuordnung entsteht vor Ort, nicht Tage später. Und ein falsch einsortiertes Bild verschieben Sie in die richtige Feststellung.

filter_alt
Nur, was ins Gutachten gehört

Feststellungen, Bilder oder Ordner blenden Sie für den Bericht aus, ohne sie zu löschen. Erkannte Kfz-Kennzeichen macht ImmIQ auf Wunsch automatisch unkenntlich.

Lücken erkennen, bevor aus ihnen Nacharbeit wird.

Die Qualitätssicherung prüft Ihre Aufnahme KI-gestützt auf Vollständigkeit und Plausibilität und weist auf fehlende Angaben hin – bevor Sie mit dem Gutachten beginnen, nicht mittendrin. Jede Feststellung hat zudem einen eigenen Status, sodass offene Punkte nicht untergehen.

Prüfung nach dem OrtsterminBeispiel
  • check_circleDach inkl. Wärmedämmung dokumentiert
  • check_circleHeizungsanlage dokumentiert
  • check_circleFenster dokumentiert
  • warning_amberLeitungssysteme: Zur Elektroinstallation fehlen noch Angaben
  • warning_amberBäder: Zu Wohnung 4 liegt eine Feststellung, aber noch kein Foto vor
  • warning_amberHeizungsanlage: Modernisierungsjahr nur als Eigentümerangabe, Rechnung noch nicht hinterlegt
Beispielhafte Hinweise. Welche Punkte geprüft werden, hängt von der Dokumentationsstruktur ab, die für Ihre Gutachten konfiguriert ist. Die RND-spezifischen Prüfhinweise gehören zum neuen Berichtstyp und entstehen im Pre-Release gemeinsam mit Sachverständigen.
ImmIQ App – Verarbeitungsstatus von Bildanalyse und KI-Kapiteln einer Aufnahme
Echter App-Screen: Verarbeitungsstatus einer Aufnahme – Bildanalyse und KI-Kapitel.

Ihr Gutachten bleibt Ihr Gutachten.

Sachverständige haben eigene Word-Vorlagen, eigene Formulierungen, eigene Gliederungen, eine eigene Bewertungslogik und ein eigenes Corporate Design. ImmIQ ersetzt nichts davon: Sie laden Ihre Word-Vorlage hoch, ImmIQ befüllt sie mit Ihren Feststellungen. Der Entwurf entsteht aus den Faktendaten dieses einen Objekts – nicht aus austauschbaren Textbausteinen.

Sie müssen Ihre Arbeitsweise nicht an eine neue Berichtsvorlage anpassen. ImmIQ passt sich an Ihre an.
descriptionIhre Word-Vorlage
paletteIhr Branding
format_list_numberedIhre Gliederung
notesIhre Textstruktur
picture_as_pdfAusgabe als Word & PDF
edit_noteFinal voll bearbeitbar
format_list_numbered_rtlNummerierte Feststellungen
mailVersand direkt aus ImmIQ
ImmIQ App – Bericht als PDF und Word in der eigenen Vorlage generieren
Echter App-Screen: Bericht als PDF und Word generieren.

Sie haben bereits eine Bewertungs­software? Gut.

ImmIQ muss Ihre bestehende Bewertungssoftware nicht ersetzen. Wenn Sie bereits mit einer etablierten Lösung arbeiten, übernimmt ImmIQ den Teil davor: die strukturierte Objektaufnahme und die Aufbereitung der tatsächlichen Feststellungen vom Ortstermin.

ImmIQ
placeOrtstermin
assignmentObjektaufnahme
photo_cameraFotos + Sprache
fact_checkStrukturierte Feststellungen
Bleibt, wie es ist
Ihr bestehender Bewertungs- und Gutachtenprozess
Bewertungsverfahren, Marktdaten, Herleitung der Restnutzungsdauer – in der Software und mit der Methodik, die Sie heute verwenden.
verified
Ergebnis
Ihr finales Gutachten
Das übernimmt ImmIQ
  • check_circleObjektaufnahme vor Ort – auch offline
  • check_circleFoto- und Sprachdokumentation je Bauteil
  • check_circleStrukturierung der Feststellungen
  • check_circleObjektdaten: Luftbild, Flächen, Höhen
  • check_circleTextentwurf in Ihrer Word-Vorlage
Das bleibt in Ihrer bestehenden Lösung
  • radio_button_uncheckedMarktdaten und Bewertungsverfahren
  • radio_button_uncheckedBerechnung und Herleitung der Restnutzungsdauer
  • radio_button_uncheckedPlausibilisierung der Bewertung
  • radio_button_uncheckedIhre etablierten Abläufe und Lizenzen

Sie arbeiten mit Word, Excel oder einer Bewertungssoftware?Genau diese Kombinationen wollen wir im Pre-Release mit echten RND-Gutachten testen.

Für den Pre-Release vormerken arrow_forward

Die fachliche Entscheidung bleibt bei Ihnen.

Ein Restnutzungsdauergutachten ist eine sachverständige Beurteilung. Genau die soll im Gutachten erkennbar bleiben – ImmIQ nimmt Ihnen die Dokumentations- und Schreibarbeit ab, nicht das Urteil.

ImmIQ unterstützt bei
  • checkErfassung vor Ort per Foto, Sprache und Notiz
  • checkStrukturierung Ihrer Feststellungen
  • checkQualitätsprüfung auf fehlende Angaben
  • checkBerichtserstellung in Ihrer Vorlage
ImmIQ entscheidet nicht
  • blockwelche Restnutzungsdauer anzusetzen ist
  • blockwelche Bewertungsmethodik fachlich angemessen ist
  • blockwelche Feststellung Sie als Sachverständiger treffen
  • blockwelche Schlussfolgerung im Gutachten gezogen wird

Gegen den Vorwurf des „Internetgutachtens“ hilft keine Software – sondern ein Sachverständiger, der vor Ort war. ImmIQ sorgt dafür, dass Sie das belegen können: Jede Aussage im Entwurf lässt sich auf Ihren Termin, Ihr Diktat und Ihr Foto zurückführen.

Ein neuer Berichtstyp – gebaut mit denen, die ihn täglich brauchen.

ImmIQ ist für Vor-Ort-Dokumentation und Berichtserstellung im produktiven Einsatz, mit Berichtstypen für unterschiedliche Gutachten und Berichte. Neu ist der Berichtstyp Restnutzungs­dauer­gutachten. Den gestalten wir mit Sachverständigen, die regelmäßig RND-Gutachten erstellen und ihn an echten Objekten testen wollen.

check_circleHeute in ImmIQ verfügbar
Die Basis, auf der der neue Berichtstyp aufsetzt
  • check_circleSchnellerfassung: fotografieren und diktieren in einem Rutsch
  • check_circleTranskription, Felder per Sprache, Quellenverweis pro Fakt
  • check_circleOrtstermin mit Datum, Teilnehmern, Wetter, Geodaten
  • check_circleObjektdaten mit Luftbild, BORIS-D und Geoportal
  • check_circleNummerierte Feststellungen mit Status, auch offline
  • check_circleQualitätssicherung auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • check_circleWord & PDF in Ihrer eigenen Vorlage
constructionNeu im Berichtstyp RND – Pre-Release
Was wir mit Ihnen ausgestalten – Umfang und Reihenfolge offen
  • radio_button_uncheckedGliederung nach den Modernisierungselementen der Anlage 2 ImmoWertV
  • radio_button_uncheckedFaktendaten für Modernisierungszeitpunkt, Umfang, Zustand und Quelle der Angabe
  • radio_button_uncheckedGetrennte Feststellungen bei Mischzuständen
  • radio_button_uncheckedPrüfhinweise speziell für RND-Gutachten
  • radio_button_uncheckedAusgabe in Ihre eigene RND-Gutachtenvorlage
rocket_launch
Früher Zugang

Sie arbeiten mit dem Berichtstyp, bevor er allgemein verfügbar ist.

upload_file
Ihre Vorlage einbringen

Wir testen mit Ihrer echten Gutachtenvorlage – anonymisiert, wenn Sie möchten.

forum
Feedback geben

Ihre Rückmeldungen gehen direkt an das Produktteam.

tune
Prioritäten mitbestimmen

Was zuerst gebaut wird, richtet sich nach dem, was in der Praxis Zeit kostet.

1
Vormerken
Vier Angaben, unter einer Minute – unverbindlich, ohne Bestellung.
2
Wir melden uns
Sobald wir die ersten Sachverständigen aufnehmen – persönlich, per E-Mail oder Telefon.
3
Gemeinsam testen
Mit Ihrer Vorlage und Ihren echten Objekten.

Erstellen Sie Restnutzungs­dauer­gutachten?

Dann würden wir ImmIQ gerne mit Ihrem echten Arbeitsablauf testen.

Wie viele RND-Gutachten erstellen Sie ungefähr?
Mehr erzählen (optional – hilft uns bei der Auswahl)
Womit erstellen Sie Ihre Gutachten heute?

Unverbindlich. Keine automatische Bestellung.

Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich, um Sie zum Pre-Release zu kontaktieren. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Danke – Sie stehen auf der Liste.

Wir melden uns, sobald wir die ersten Sachverständigen für den Pre-Release aufnehmen.

Wenn Sie möchten, können Sie uns schon jetzt eine anonymisierte Gutachtenvorlage zeigen. Genau solche echten Arbeitsabläufe nutzen wir, um den Berichtstyp gemeinsam mit Sachverständigen zu entwickeln.

Ein Termin ist keine Voraussetzung für den Pre-Release.

Software für Restnutzungs­dauer­gutachten – häufige Fragen

Eine Anerkennung kann keine Software zusagen – sie hängt von Ihrer fachlichen Herleitung und vom Einzelfall ab. ImmIQ sorgt dafür, dass Ortstermin, Ist-Zustand und jede Modernisierungsangabe objektbezogen dokumentiert und belegt sind. Genau dort setzen Finanzämter und Finanzgerichte an.
Aktuell nein. ImmIQ unterstützt vor allem bei der strukturierten Dokumentation des Gebäudes und der Aufbereitung der objektbezogenen Feststellungen. Die fachliche Herleitung der tatsächlichen Restnutzungsdauer – einschließlich einer Punktvergabe nach Anlage 2 ImmoWertV – bleibt beim Sachverständigen.
Die Anforderungen haben sich seit 2021 mehrfach verschoben, und der Bundesrat hat im September 2026 eine weitere Einschränkung vorgeschlagen – beschlossen ist sie nicht. Berichtstyp und Vorlage lassen sich an neue Anforderungen anpassen. Und Ihre Vor-Ort-Dokumentation bleibt auch für Verkehrswert- und andere Gutachten nutzbar.
Nein. ImmIQ kann ergänzend verwendet werden und unterstützt insbesondere den Vor-Ort-Prozess und die anschließende Dokumentationsarbeit. Bewertung, Marktdaten und Berechnung bleiben in Ihrer bestehenden Lösung.
Ja. Sie laden Ihre bestehende Word-Vorlage hoch; der Entwurf entsteht als Word- oder PDF-Dokument in Ihrem Layout und mit Ihrem Branding und bleibt vollständig bearbeitbar.
Ja. Mit der Schnellerfassung fotografieren und diktieren Sie in einem Rutsch; ImmIQ legt daraus Feststellungen mit Faktendaten an. Wurde ein Bauteil nur teilweise modernisiert, dokumentieren Sie die Bereiche als getrennte Feststellungen.
Ja. Die mobile Erfassung ist auch bei schlechter oder fehlender Internetverbindung möglich, etwa im Keller oder im Dachgeschoss. Die Aufnahmen werden lokal gespeichert und später automatisch synchronisiert.
Nein. Die fachliche Entscheidung und die Freigabe bleiben beim Sachverständigen. ImmIQ strukturiert Ihre Feststellungen, bewertet sie aber nicht.
ImmIQ selbst ist bereits produktiv im Einsatz. Neu ist der Berichtstyp Restnutzungsdauergutachten mit seinen spezifischen Merkmalen; ihn entwickeln wir derzeit gemeinsam mit Gutachtern. Interessierte Sachverständige können sich vormerken lassen und bei der Ausgestaltung mitwirken.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns an team@immiq.de – oder merken Sie sich direkt für den Pre-Release vor.